Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 4. Juni 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) ergänzen die jeweils zwischen der Agentur und dem Kunden individuell geschlossene Leistungsvereinbarung über die Implementierung und Betreuung eines E-Mail-Outreach-Systems. Sie regeln die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit, soweit in der jeweiligen Leistungsvereinbarung keine abweichenden oder spezielleren Regelungen getroffen wurden.
Im Falle von Widersprüchen oder Unklarheiten zwischen diesen AGB und der individuellen Leistungsvereinbarung haben die Bestimmungen der Leistungsvereinbarung Vorrang.
Mit Abschluss der Leistungsvereinbarung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlichen Bestandteil des Vertragsverhältnisses an.
1. Leistungen der Agentur
Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich der Konzeption, Implementierung, Automatisierung und Optimierung digitaler Vertriebs- und Marketingprozesse, insbesondere im Bereich E-Mail-Outreach und Leadgenerierung.
Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsvereinbarung.
2. Pflichten der Agentur
Die Zusammenarbeit zwischen den Parteien versteht sich als fortlaufende Partnerschaft, in deren Rahmen die Agentur das E-Mail-Outreach-System kontinuierlich überwacht, optimiert und weiterentwickelt. Sollte es im Verlauf der Implementierungs- oder Optimierungsphase zu notwendigen außerplanmäßigen Anpassungen kommen, die den in der Leistungsvereinbarung bestimmten Zeitrahmen beeinflussen, behält sich die Agentur vor, die Frist in Absprache mit dem Kunden angemessen anzupassen. In diesem Fall informiert die Agentur den Kunden rechtzeitig über die Änderungen und die neue Terminplanung.
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Entwicklung erforderlichen technischen Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Bereitstellung dieser Inhalte können eine Anpassung des Zeitplans erforderlich machen.
4. Haftung
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die ausgeführten Haftungseinschränkungen gelten nicht, soweit die Agentur den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit die Agentur und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Kurzzeitige Unterbrechungen der Verfügbarkeit des E-Mail-Outreach-Systems infolge geplanter Wartungsarbeiten (die dem Kunden vorab angekündigt werden) sowie ungeplante Störungen oder Ausfälle von bis zu 24 Stunden stellen keinen Mangel dar und begründen keine Ansprüche des Kunden, sofern die Agentur die Behebung unverzüglich aufnimmt.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte der versendeten E-Mails sowie für die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorgaben (zum Beispiel Datenschutzbestimmungen, Wettbewerbsrecht, Urheberrechte, Anti-Spam-Richtlinien).
Die Agentur hat den Kunden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Versand von unverlangten E-Mails (Cold-Mailings) an Unternehmen oder Privatpersonen in Deutschland nicht zulässig ist und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Der Kunde handelt insoweit in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
5. Vertraulichkeit
Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen einschließlich technischer Daten, Geschäftsgeheimnisse, Vertragsinhalte und Preisvereinbarungen, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag über die jeweils andere Partei erfahren, nicht Dritten gegenüber zu offenbaren und durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen. Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, (i) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden, (ii) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht oder (iii) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
6. Kündigung
Der Vertrag gilt ab dem Vertragsbeginn und läuft zunächst bis zum Vertragsende (Erstlaufzeit). Danach verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei ihren wesentlichen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt (zum Beispiel bei Nichtzahlung der Vergütung).
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Agentur behält sich vor, diese AGB zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um auf Änderungen der rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen zu reagieren oder Regelungslücken zu schließen, und sofern die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden für diesen zumutbar sind.
Änderungen erfolgen insbesondere dann, wenn (i) die bestehenden Regelungen nicht mehr angemessen sind, (ii) unvollständig werden oder (iii) aus Gründen der IT-Sicherheit, der Weiterentwicklung der angebotenen Dienstleistungen oder zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind.
Die Agentur wird den Kunden über Änderungen dieser AGB mindestens dreißig (30) Tage vor deren Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) informieren. Der Kunde erhält die Möglichkeit, die geänderten Bedingungen vor ihrem Inkrafttreten zur Kenntnis zu nehmen.
Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb der genannten Frist und setzt die Zusammenarbeit nach Inkrafttreten der Änderungen fort, gelten die geänderten AGB als vereinbart.
